Allgemeine Geschäftsbedingungen
Faire und verständliche Bedingungen für die Fahrzeugaufbereitung bei GLANZINATOR.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen GLANZINATOR, Inhaber Dennis Kurek, und seinen Kunden über Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Lackpflege, Politur, Versiegelung und vereinbarte Zusatzleistungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Website, Preisrechner und Preisangaben stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Leistungsumfang, Termin und Preis individuell bestätigt wurden. Angaben wie „ab“ oder Ergebnisse des Preisrechners sind unverbindliche Orientierungen.
3. Leistungsumfang und Preise
Maßgeblich ist der vereinbarte Auftrag. Der endgültige Aufwand kann von Fahrzeuggröße, Material, Verschmutzung, Vorschäden und gewünschtem Ergebnis abhängen. Erkennbarer Mehraufwand wird vor Ausführung abgestimmt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist GLANZINATOR möglichst früh zu informieren. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen kann der tatsächlich entstandene Ausfall berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Übergabe und Mitwirkung des Kunden
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und grundsätzlich frei von persönlichen Wertgegenständen zu übergeben. Auf bekannte Vorschäden, empfindliche Umbauten, nachlackierte Bereiche, lose Teile, Undichtigkeiten, technische Besonderheiten und relevante Materialempfindlichkeiten ist vor Beginn hinzuweisen. Nicht erkennbare Risiken können das Ergebnis beeinflussen.
6. Grenzen der Aufbereitung
Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Tief sitzende Flecken, Gerüche, Tierhaare, Kratzer, Steinschläge, Korrosion, Materialalterung oder Schimmel können trotz fachgerechter Bearbeitung teilweise bestehen bleiben. Bei Schimmel- oder Wasserschäden ersetzt die Aufbereitung nicht die technische Beseitigung der Feuchtigkeitsursache.
7. Fahrzeugabholung und Zahlung
Die Vergütung ist nach Fertigstellung und bei Fahrzeugübergabe fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Akzeptiert werden girocard/EC-Karte, Apple Pay und PayPal. Zahlung auf Rechnung ist ausschließlich für Firmenkunden und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Das Fahrzeug ist nach Mitteilung der Fertigstellung zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
8. Prüfung und Mängel
Der Kunde soll das Fahrzeug bei Übergabe gemeinsam mit GLANZINATOR prüfen und erkennbare Beanstandungen zeitnah mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. GLANZINATOR ist grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
9. Haftung
GLANZINATOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
10. Fotos und Referenzen
Fotos oder Videos des Fahrzeugs werden zu Dokumentationszwecken verarbeitet, soweit dies für Auftrag, Nachweis oder berechtigte Interessen erforderlich ist. Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung; Kennzeichen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit unkenntlich gemacht.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit erforderlich, wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert belehrt. Verlangt der Kunde den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Wertersatz und möglichem Erlöschen des Widerrufsrechts.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von GLANZINATOR Gerichtsstand. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
Stand: 17. Juli 2026
